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Impressum
(c) Jan Reif |
Mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Auf seiner Homepage erzählt Michael G., wie es einem höflichen Menschen gehen kann, wenn er sich für die Allgemeinheit einsetzt: Er wurde wegen Beleidigung angezeigt. Weil mir das Ganze so gut gefallen hat und wirklich wunderbar zum Thema der Seite passt, habe ich keine Mühen gescheut - also eine E-Mail geschrieben - und veröffentliche das Geschehen hier noch einmal.
Na? Langweilig?
Scheinbar schon. Zumindest bei der netten älteren Mitbürgerin, die mich hier auf wenig charmante Weise angezeigt hat. Ist zwar mittlerweile schon etwas her, aber es ist immer noch der Brüller. Schon interessant, was manche so veranstalten, weil sie nicht wissen, was sie nachmittags mal machen sollen. Vielleicht wird “Anscheißen und hinterher den Schwanz einziehen” ja demnächst eine angesagte Trendsportart! Wer weiß...
[Scan der offiziellen Beschuldigungsanhörung]
<Zitat>
Sehr geehrter Herr G.,
gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt wegen
Beleidigung
am 24. 02. 2000, 18:15 Uhr
in Bad Münder, Hasselweg
zum Nachteil von Gisela [geschwärzt]
Kurze Sachverhaltsschilderung zum Tatvorwurf
Zur o.a. Tatzeit hielten Sie sich mit ihrem Pkw auf dem Parkplatz des Depot Marktes auf. Als die Geschädigte in ihren Pkw eingestiegen war, öffneten Sie die Beifahrertür und beleidigten die Geschädigte mit den Worten, "Sie alte dicke Sau ".
Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, zu der o.a. Beschuldigung schriftlich Stellung zu nehmen.
Senden Sie bitte in jedem Fall den Anhörungsbogen (Anlage) mit den Angaben zur Person innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zurück, auch wenn Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen.
Falls Sie mündlich vernommen werden wollen, werden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der oben angegebenen Dienststelle in Verbindung zu setzen. Zur Vernehmung sind dieses Schreiben und Ihre Ausweispapiere mitzubringen.
Sofern innerhalb der vorgenannten Frist eine Nachricht von Ihnen nicht eingehtm wird angenommen, daß Sie von Ihrem Recht, zu der Anschuldigung Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch machen wollen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, das Verfahren gegen Sie auch ohne weitere Anhörung abzuschließen.
Hochachtungsvoll
(...)
(gilt als PolN 18, Stand 10/96)
</Zitat>
Gisi, alte Socke! (Huch, NOCH eine Beleidigung!)
Tja, Gisi (oder soll ich Gisela sagen???), da haste mir ja schön was eingebrockt. Und du hast es tatsächlich geschafft, dass ich mich rechtfertige. Hab ich normalerweise gar nicht nötig, aber die Grün-Weißen hätten da nun mal gerne eine Antwort. Die verfluchen ihren Beruf sicherlich auch immer, wenn sie solchen Angelegenheiten wie dieser hier nachgehen müssen.
[Hier ein Scan der Stellungnahme]
<Zitat>
Ich hoffe, es gelingt mir, die Nichtigkeit und Unwichtikgeit dieses Falles, der mich gewaltig an den berühmten Fall vom "Maschendrahtzaun" erinnert und der bei weitem noch nicht einmal eine Bagatelle ist, sachgemäß zu schildern.
Als ich zu der besagten Zeit den Parkplatz des Depot Marktes befuhr, ärgerte ich mich wieder einmal über das Parkunvermögen der Frau [geschwärzt] die ständig schräg über zwei Parkplätze oder gar schräg auf dem Behindertenparkplatz parkt und so andere Verkehrsteilnehmer behindert. Ich denke, dass fast jeder autofahrende Kunde des Depot Marktes diese Aussage bestätigen kann.
Beim Beladen meines PKW ging Frau [geschwärzt] auf den ihren zu. Ich stellte ihr die Frage, ob sie beim nächsten Mal gerade parken könne, um anderen einkaufenden Mitbürgern die Chance, einen freien Parkplatz zu finden, zu vergrößern. Ich wies sie darauf hin, dass ich auf meine höflich gestellte Frage, auch eine dementsprechede Antwort erwarte. Daraufhin erhielt ich die Antwort "machen Sie, dass sie wegkommen", die, so finde ich, auf ein ziemlich schlechtes Gewissen seitens Frau [geschwärzt] hinwies.
Die von Frau [geschwärzt] angegebenen Anschuldigunoen gegen mich sind schlicht unwahr Ich weiß nicht, aus welchem Blickwinkel sich Frau [geschwärzt] sieht, doch ich möchte ganz entschieden betonen, dass ich Dinge wie „Sie alte dicke Sau" ausdrücklich nicht gesagt habe, im Gegenteil: Ich verwies immer wieder auf einen höflichen Gesprächston, dessen Frau [geschwärzt] aber scheinbar nicht mächtig schien. Ich öffnete nicht die Beifahrertür sondern klopfte lediglich an das Beifahrerfenster, da die Frau etwas murmelte, das ich akustisch nicht verstand. Daraufhin stieg sie wieder aus und drohte mir, die Polizei zu benachrichtigen
Anscheinend wollte hier eine Frau, die scheinbar Probleme mit dem Gesellschaftsleben hat oder an chronischer Langeweile leidet, ihr Ego befriedigen und Mitbürger anzeigen, die sie auf ihr nondefensives Parkverhalten aufmerksam machen.
</Zitat>
Gisi, was´ los?
Ja, damit ist das Verfahren wohl eingestellt. Habe jedenfalls keine Antwort mehr bekommen. Schade eigentlich, denn ich hätte gerne noch einen lustigen Briefwechsel mit Frau Gisela D..... gehabt. Aber vielleicht ist sie hier an ihre Grenzen gestoßen. Oder sie ist vor Ärger geplatzt und ihr Mann muss alles aufwischen. Oder sie formuliert noch IMMER ihr Antwortschreiben. Es bleiben nur Vermutungen...